MEDIOLANUM BEST BRANDS
(OGAW, zugelassen von der Central Bank of Ireland gemäß den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2011 in der jeweils geltenden Fassung)
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER
Hintergrund
Mediolanum International Funds Limited (der „Manager“), Verwalter von Mediolanum Best Brands (der „Fonds“), möchte die Anteilinhaber bestimmter Teilfonds des Fonds, wie nachstehend aufgeführt (jeweils ein „Verschmelzender Teilfonds“), über das Ergebnis der außerordentlichen Hauptversammlung jedes Verschmelzenden Teilfonds informieren, die am 2. März 2026 (die „Versammlung“) im Fourth Floor, The Exchange, George’s Dock, IFSC, Dublin 1, Irland, stattgefunden hat. Auf der Versammlung wurde vorgeschlagen, dass jeder Verschmelzende Teilfonds mit einem anderen bestehenden Teilfonds des Fonds, wie nachstehend aufgeführt (jeweils ein „Aufnehmender Teilfonds“), verschmolzen wird.
Genehmigte Verschmelzungen
Im Rahmen der Versammlung wurde der folgende Beschluss zur Verschmelzung jedes Verschmelzenden Teilfonds mit dem jeweiligen Aufnehmenden Teilfonds gefasst:
„Dass der Vorschlag zur Verschmelzung des Verschmelzenden Teilfonds mit dem Aufnehmenden Teilfonds, dessen Einzelheiten im Rundschreiben an die Anteilinhaber des Verschmelzenden Teilfonds vom 6. Februar 2026 näher dargelegt sind, hiermit genehmigt wird und dass die Direktoren des Managers hiermit ermächtigt werden, alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses zu ergreifen.“
Das Wirksamkeitsdatum der Verschmelzung ist der 24. April 2026.
Mediolanum International Funds Limited
6 März 2026