Gamax Funds - Mitteilung an die Anteilinhaber de Junior

Dezember 18 2019

Mediolanum International Funds Limited 4th Floor, The Exchange, Georges Dock, IFSC, Dublin 1, Ireland

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES GAMAX FUNDS – JUNIOR
(der „Fonds“)

Der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) der Mediolanum International Funds Limited, die Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) des Gamax Funds FCP („Gamax Funds“), möchte Sie darüber informieren, dass mit Wirkung zum 2. Januar 2020 die folgenden Änderungen im Prospekt bzw. in den Vertragsbedingungen des Gamax Funds (der „Prospekt“ bzw. die „Vertragsbedingungen“) vorgenommen werden:

I. Sprache des Prospekts und der Vertragsbedingungen

Die Sprache des Prospekts und der Vertragsbedingungen wird von Deutsch in Englisch geändert und der gesamte Prospekt bzw. die gesamten Vertragsbedingungen werden daher künftig in Englisch abgefasst und geändert.

II. Änderungen in Kapitel 5. des Prospekts „Steuern und Kosten“ 

Die Transfer- und Registergebühren für I-Anteile werden von bis zu 0,13 % p.a. auf bis zu 0,10 % p.a. des Nettovermögens des jeweiligen Fonds reduziert. 

III. Änderungen in Kapitel 6.8.5. des Prospekts „Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps“ 

Dem beteiligten Fonds und dem Beauftragten des Wertpapierleihgeschäfts werden jeweils 90 % bzw. 10 % der Erträge aus Wertpapierleihgeschäften gutgeschrieben (aktuell 70 % bzw. 30 %). 

IV. Änderungen des Anhangs des Fonds

Der Abschnitt „Wertentwicklungsgebühr“ im Anhang des Fonds wird in Hinblick auf die Berechnungsmethode der Wertentwicklungsgebühr, d. h. der erfolgsabhängigen Vergütung, geändert. Die vorgeschlagene neue Vorgehensweise wird dazu führen, dass künftig deutlich geringere Wertentwicklungsgebühren verrechnet werden. Die mit der neuen Berechnungsmethode der Wertentwicklungsgebühr eingeführten wesentlichen Änderungen sind:
 

  • Sie wird künftig auf jährlicher statt monatlicher Basis berechnet und anfallen (und aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft ausbezahlt).

  • Sie enthält einen „High-Water-Mark-Parameter“, d. h. die Vergütung kann immer nur auf die neue jährliche positive Fondsperformance angerechnet werden. Eine solche „High-Water-Mark“ bzw. ein solcher Höchststand sieht vor, dass eine Wertentwicklungsgebühr nur bezahlt werden kann, wenn der Fonds die bisherigen Performance-Höchststände überschritten hat.

  • Die neue jährliche positive Performance muss pro Jahr eine feste Mindestrendite (die „Hurdle Rate“) von 5 % überschreiten, damit eine Vergütung verrechnet werden kann. Eine solche Hurdle Rate ist eine jährliche Mindestrendite, die der Fonds übertreffen muss, damit schließlich eine Wertentwicklungsgebühr ausbezahlt wird. Auf den Betrag, um den der Nettoinventarwert pro Anteil das Wertentwicklungsziel übersteigt, wird 20 % (vorbehaltlich einer neuen jährlichen Obergrenze von 1 %) angewandt.

Eine vollständige Beschreibung der Berechnungsmethode der Wertentwicklungsgebühr ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. 

V. Formale Änderungen am Prospekt

Es werden die folgenden formalen Änderungen am Prospekt durchgeführt:

a. Überprüfung von Definitionen und Stil

Im gesamten Prospekt werden geringfügige und konsistente Anpassungen vorgenommen.

b. Organisationsstruktur der Verwaltungsgesellschaft

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates wird im Abschnitt „Verwaltungsratsmitglieder“ aktualisiert.

c. Aktualisierung des Abschnitts „Zahlstelle in Österreich“

Der Abschnitt „Zahlstelle in Österreich“ wird mit der aktuellen Adresse der UniCredit Bank Austria AG aktualisiert.

d. Aktualisierung des Abschnitts „Unabhängige Buchprüfer“

Der Abschnitt „Unabhängige Buchprüfer“ wird mit der aktuellen Adresse der Deloitte S.A. aktualisiert.

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Hier nicht definierte, groß geschriebene Begriffe haben die im Prospekt festgelegte Bedeutung.

Gemäß den Bestimmungen des Prospekts können betroffene Anteilinhaber des Fonds, die mit den oben in I. bis IV. beschriebenen Änderungen nicht einverstanden sind, ihre Anteile des jeweiligen Teilfonds ab dem Datum dieser Mitteilung zu dem pro Anteil geltenden Nettoinventarwert gebührenfrei zurückgeben.

Eine aktualisierte Fassung des Prospekts, datiert mit 2. Januar 2020, wird am Sitz der Verwaltungsgesellschaft bereitgestellt.


Dublin, 16. Dezember 2019

Der Verwaltungsrat