Mitteilung an Die Anteilinhaber von dem Gamax Funds

Juni 19 2020

Mediolanum International Funds Limited

4th Floor, The Exchange, Georges Dock, IFSC, Dublin 1, Irland

Der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) der Mediolanum International Funds Limited, die Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) des Gamax Funds FCP („Gamax Funds“), möchte Sie darüber informieren, dass mit Wirkung zum 15. Juli 2020 die folgenden Änderungen im Prospekt des Gamax Funds (der „Prospekt“) vorgenommen werden:

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER VON

DEM GAMAX FUNDS

(der „Fonds“)

Der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) der Mediolanum International Funds Limited, die Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) des Gamax Funds FCP („Gamax Funds“), möchte Sie darüber informieren, dass mit Wirkung zum 15. Juli 2020 die folgenden Änderungen im Prospekt des Gamax Funds (der „Prospekt“) vorgenommen werden:

  1. I. Abberufung und Ersetzung des aktuellen unabhängigen Buchprüfers des Fonds

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde Deloitte durch die Genossenschaft (Société Coopérative) PricewaterhouseCoopers als unabhängiger Buchprüfer des Fonds ersetzt.

  1. II. Änderungen im Hinblick auf die Anlagepolitik der Teilfonds Gamax Funds – Asia Pacific und Gamax Funds – Junior

Im Zuge der am 8. November 2018 erfolgten Änderung des deutschen Investmentsteuergesetzes durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, wird die Anlagepolitik der Teilfonds Gamax Funds – Asia Pacific und Gamax Funds – Junior wie folgt geändert:

„Vorbehaltlich des Vorgenannten werden jedoch mindestens 50 % des Werts des Fonds fortlaufend in Kapitalbeteiligungen im Sinne des InvStG angelegt.“

  1. III. Formale Änderungen am Prospekt a. Organisationsstruktur der Verwaltungsgesellschaft
  2. b. Sonstige Änderungen

Es werden die folgenden formalen Änderungen am Prospekt durchgeführt:

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates wird im Abschnitt „Mitglieder des Verwaltungsrats“ aktualisiert.

Es wurden weitere geringfügigere formale Änderungen aus Gründen der Konsistenz vorgenommen.

***

Hier nicht definierte, groß geschriebene Begriffe haben die im Prospekt festgelegte Bedeutung.

In Anwendung der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19, mit der in Luxemburg für einen Zeitraum von drei Monaten der Notstand ausgerufen wurde, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen und zu verlangsamen, und durch die in Luxemburg ansässigen Personen Reisebeschränkungen auferlegt wurden, wird diese Bekanntmachung vom 19. Juni 2020 ebenfalls

  1. (i) am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie
  1. (ii) über andere Kommunikationsmittel bereitgestellt, die den Anteilinhabern, die sich im Einzelnen mit der Zustellung von Benachrichtigungen durch ein solches Kommunikationsmittel einverstanden erklärt haben, den Zugang zu besagten Informationen ermöglichen (unter anderem via E-Mails).

Eine aktualisierte Fassung des Prospekts, datiert mit 15. Juli 2020, wird am Sitz der Verwaltungsgesellschaft bereitgestellt.

Dublin, 19. Juni 2020

Der Verwaltungsrat