Mitteilung an Die Anteilinhaber von Gamax Funds FCP

April 13 2021

Mediolanum International Funds Limited 4th Floor, The Exchange, Georges Dock, IFSC, Dublin 1, Ireland

Der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) der Mediolanum International Funds Limited, die Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) der Gamax Funds FCP („Gamax Funds“), möchte Sie darüber informieren, dass mit Wirkung zum 19 Mai 2021 die folgenden Änderungen im Prospekt des Gamax Funds (der „Prospekt“) vorgenommen werden:

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER VON

GAMAX FUNDS FCP

 

Der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) der Mediolanum International Funds Limited, die Verwaltungsgesellschaft (die „Verwaltungsgesellschaft“) der Gamax Funds FCP („Gamax Funds“), möchte Sie darüber informieren, dass mit Wirkung zum 19 Mai 2021 die folgenden Änderungen im Prospekt des Gamax Funds (der „Prospekt“) vorgenommen werden:

 

      I.         Änderungen in Kapitel 5 „Steuern und Kosten“ des Prospekts

 

Der Wortlaut betreffend den Austausch von Informationen über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Sinne des luxemburgischen Gesetzes vom 25. März 2020 (das „DAC6-Gesetz“) in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen wurde eingefügt, wie im Prospekt näher beschrieben.

 

     II.         Änderungen in Kapitel 6.3 „Portfoliomanager“ des Prospekts

 

Beim Multi-Manager-Fonds von Gamax Funds können Teile der Assets einem oder mehreren von der Verwaltungsgesellschaft ernannten Portfolio-Co-Managern (die „Portfolio-Co-Manager“) zugeteilt werden. Die Verwaltungsgesellschaft bleib weiterhin für die Überwachung der Gesamtanlagenperformance des Fonds, die Neugewichtung der Portfolioallokation des Fonds, die Überwachung des auf Ebene der einzelnen Portfolio-Co-Manager implementierten Risikomanagementrahmens und für die allgemeine Einhaltung der geltenden Anlagebeschränkungen durch den Fonds verantwortlich.

 

Für die Anteilinhaber fallen keine zusätzlichen Gebühren infolge der Ernennung eines oder mehrerer Portfolio-Co-Manager an.

 

   III.         Änderungen in Kapitel 6.6 „Vertriebsstellen“ des Prospekts

 

Da die Verwaltungsgesellschaft als globaler Anbieter für die Gamax Funds tätig ist und eine oder mehrere Vertriebsstellen ernennen kann, die in ihrem Namen Anteile einer oder mehrerer Klassen eines oder mehrerer Fonds vertreibt bzw. vertreiben, wurde der entsprechende Wortlaut in Kapitel 6.6 „Vertriebsstellen“ eingefügt, wie im Prospekt näher beschrieben.

 

   IV.         Änderungen in Kapitel 6.15 Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

 

Es wurde der entsprechende Wortlaut betreffend die Einhaltung der luxemburgischen Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingefügt, wie im Prospekt näher beschrieben.

 

    V.         Änderungen der Fondsanhänge

 

Der Abschnitt „Anlage- und Ausschüttungsrichtlinien“ in den Anhängen der Fonds werden entsprechend geändert, um zu dokumentieren, dass das Anlageziel des Fonds durch die Ernennung der Portfolio-Co-Manager verfolgt wird, wie im Prospekt beschrieben.

 

Die Verwaltungsgesellschaft kann von Zeit zu Zeit einen oder mehrere Portfolio-Co-Manager austauschen, sofern dies im besten Interesse der Anteilinhaber ist. Jeder solche Austausch unterliegt einer vorherigen Genehmigung der Luxemburgischen Finanzaufsicht (CSSF).

 

Die aktuelle Ernennung von Portfoliomanagern der einzelnen Fonds, sofern zutreffend, wird von dieser Änderung nicht berührt.

 

Des Weiteren wird der Abschnitt „Wertentwicklungsgebühr“ in den Anhängen der Fonds geändert, um zu berücksichtigen, dass bei der Berechnung des Performance-Zielwerts ebenfalls Anpassungen vorgenommen werden, um Verzerrungen aufgrund von Zeichnungen und Rücknahmen, wie im Prospekt näher beschrieben, zu vermeiden.

 

   VI.         Formale Änderungen am Prospekt

 

Es werden die folgenden formalen Änderungen am Prospekt durchgeführt:

 

a.     Überprüfung von Definitionen und Stil

 

Im gesamten Prospekt werden geringfügige und konsistente Anpassungen vorgenommen.

 

 

b.     Aktualisierung des Abschnitts „Portfoliomanager“

 

Die Referenzen der Portfolio-Co-Manager wurden in den Abschnitt aufgenommen.

 

c.     Aktualisierung der Abschnitte „Vertriebsstelle in der Bundesrepublik Deutschland“, „Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland“, „Vertriebsstelle/Informationsstelle in Österreich“ und „Zahlstelle in Österreich“.

 

Die Abschnitte „Vertriebsstelle in der Bundesrepublik Deutschland“, „Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland“, „Vertriebsstelle/Informationsstelle in Österreich“ und „Zahlstelle in Österreich“ werden aus dem Prospekt gestrichen.

 

d.     Aktualisierung des Abschnitts „Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft“

 

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft wurde im Unterabschnitt „Mitglieder des Verwaltungsrats“ aktualisiert.

 

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Hier nicht definierte, groß geschriebene Begriffe haben die im Prospekt festgelegte Bedeutung.

 

Gemäß den Bestimmungen des Prospekts können betroffene Anteilinhaber des Fonds, die mit den oben in II. und V. beschriebenen Änderungen nicht einverstanden sind, ihre Anteile des jeweiligen Teilfonds ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum 19 Mai 2021 gebührenfrei zu dem pro Anteil geltenden Nettoinventarwert zurückgeben.

 

Eine aktualisierte Fassung des Prospekts, datiert mit Mai 2021, wird am Sitz der Verwaltungsgesellschaft bereitgestellt.

 

 

Dublin, 13 April 2021

Der Verwaltungsrat