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Mitteilung an die anteilinhaber von Mediolanum Morgan Stanley global Selection

August 15 2025
MEDIOLANUM BEST BRANDS (der „Fonds“)

(OGAW, zugelassen von der irischen Zentralbank gemäß den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations von 2011 in der derzeit geltenden Fassung)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER

Mediolanum International Funds Limited (die „Verwaltungsgesellschaft”), die Verwaltungsgesellschaft des Fonds, möchte die Anteilsinhaber des Mediolanum Morgan Stanley Global Selection (der „Teilfonds”) davon in Kenntnis setzen, dass die Verwaltungsgesellschaft gemeinsam mit dem zuständigen Portfoliomanager beschlossen hat, den Teilfonds in ein Finanzprodukt nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR”) umzuklassifizieren. Bisher ist der Teilfonds als Finanzprodukt nach Artikel 6 der SFDR eingestuft. Um einen „Artikel 8“-Fonds darzustellen, müssen mit dem Teilfonds (wenn auch nicht ausschließlich) ökologische oder soziale Merkmale beworben werden und die Unternehmen, in die investiert wird, müssen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Mit Wirkung vom oder um den 19. September 2025 (das „Datum des Inkrafttretens”) wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Zentralbank die in der Teilfondsinformationskarte zum Prospekt beschriebene Anlagepolitik des Teilfonds geändert, um unter anderem offenzulegen, auf welche Art und Weise mit dem Teilfonds bestimmte ökologische und/oder soziale Merkmale beworben werden, sowie Informationen darüber, wie diese Merkmale so erfüllt werden, dass es den spezifischen in Artikel 8 der SFDR genannten Kriterien entspricht. Darüber hinaus ist der Teilfondsinformationskarte ein Anhang beigefügt, der SFDR-spezifische Informationen zum Nutzen der Anteilsinhaber enthält. Alle übrigen wesentlichen Merkmale des Teilfonds bleiben unverändert.

 

Der Prospekt wird aktualisiert, um vorstehenden Änderungen am Datum des Inkrafttretens Rechnung zu tragen (in Form einer aktualisierten Teilfondsinformationskarte, die den betreffenden Anhang enthält). Ein Exemplar davon steht auf http://www.mifl.ie/products/mediolanum-best-brands zur Verfügung.

 

Mediolanum International Funds Limited