Mitteilung an die anteilinhaber des GAMAX FUND FCP

April 18 2017
GAMAX Management AG société anonyme 11/13, Boulevard de la Foire L-1528 Luxembourg R.C.S. Luxemburg B 40.494

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES GAMAX FUNDS FCP

Der Verwaltungsrat der GAMAX Management AG, der Verwaltungsgesellschaft des GAMAX Funds FCP (der „Fonds"), möchte hiermit die Anteilinhaber des Fonds über nachfolgende Änderungen im Verkaufsprospekt sowie in den Vertragsbedingungen des Fonds informieren.

1) Implementierung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Juli 2014

Der Verkaufsprospekt wurde im Hinblick auf die Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) aktualisiert.

2) Änderung des Risikomanagementverfahrens

Mit Wirkung zum 19. Mai 2017 wird das Risikomanagementverfahren der Teilfonds GAMAX FUNDS – ASIA PACIFIC, GAMAX FUNDS – MAXI-BOND, GAMAX Funds – JUNIOR dahingehend abgeändert, dass nunmehr nicht mehr der relative Value-at-Risk („VaR“), sondern der Commitment-Ansatz angewendet wird. Im Hinblick darauf, dass die oben genannten Teilfonds ein geringes Gesamtengagement in derivativen Instrumenten haben, ist der Commitment-Ansatz geeigneter, das globale Gesamtrisiko darzustellen.

3) Klarstellung hinsichtlich der Vergütung der Depotbank und Verwaltungsstelle

Die Darstellung der Vergütung der Depotbank und Verwaltungsstelle im Verkaufsprospekt des Fonds wird dahingehend klargestellt, dass die Vergütung von 0,0195 % p.a. des Nettoinventarwertes des jeweiligen Teilfonds bis zu maximal 2 % p.a. des Nettoinventarwertes des jeweiligen Teilfonds reichen kann, mit einer Minimalgebühr von EUR 31.000,- p.a. auf Teilfondsebene, sowie EUR 93.000,- p.a. auf Ebene des Fonds. Diese Gebühren sind monatlich zahlbar und beinhalten keine Transaktionsgebühren und Gebühren von Unterverwahrstellen oder ähnlichen Dienstleistern. Etwaig anfallende Barauslagen (einschließlich und ohne Begrenzung, Kosten für Fernschreiben, Telegramme, Ferngespräche, Telekopien und Porto), die nicht in diesen Gebühren enthalten sind, werden der Depotbank und Verwaltungsstelle aus dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zurückerstattet.

4) Gemeinsamer Meldestandard – CRS

Der Fonds ist im Hinblick auf die Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und deren Umsetzung in luxemburgisches Recht als „Reporting Financial Institution“ anzusehen. Eine „Reporting Financial Institution“ hat eine Selbstauskunft einzuholen, um den Status im Sinne des CRS und/oder die steuerliche Ansässigkeit seiner Kontoinhaber zu bestimmen. Luxemburgische „Reporting Financial Institutions“ müssen der luxemburgischen Steuerverwaltung Informationen über Inhaber von Finanzkonten übermitteln. Die luxemburgische Steuerverwaltung tauscht diese Informationen automatisch mit den zuständigen ausländischen Steuerbehörden aus.

Anteilinhaber des Fonds werden darauf hingewiesen, dass die GAMAX Management AG in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten der Anteilinhaber im Einklang mit den Regelungen des luxemburgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zum Schutz der personenbezogenen Daten bei der Datenverarbeitung in der jeweils gültigen Fassung sammelt, verwahrt und verarbeitet. Die verarbeiteten Daten beinhalten im Wesentlichen den Namen, die Kontaktdaten (einschließlich der Anschrift oder Email Adresse), die Bankverbindung sowie die Höhe des erworbenen Anteils des jeweiligen Anteilinhabers. Anteilinhaber können nach eigenem Ermessen die Mitteilung personenbezogener Daten an die Verwaltungsgesellschaft verweigern. In einem solchen Fall kann die Verwaltungsgesellschaft jedoch Anträge auf Erwerb eines Anteils an einem Teilfonds des Fonds zurückweisen. Jeder Anteilinhaber hat das Recht, seine von der Verwaltungsgesellschaft erhobenen personenbezogenen Daten einzusehen und schriftlich deren Berichtigung zu verlangen, sofern diese unvollständig oder fehlerhaft sind. Weitere Informationen hierzu können dem Verkaufsprospekt entnommen werden.

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Die Anteilinhaber des Fonds werden darauf hingewiesen, dass sie im Einklang mit den Bestimmungen des Verkaufsprospektes bis zum 19. Mai 2017 das Recht haben, kostenlos die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile am jeweils betroffenen Teilfonds zum dann gültigen Nettoinventarwert pro Anteil zu verlangen, sollten sie mit der in Abschnitt 2) genannten Änderung nicht einverstanden sein.

Luxemburg, 18. April 2017

Der Verwaltungsrat der GAMAX Management AG